ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIZENZBEDINGUNGEN
dvo Software Vertriebs- und Entwicklungs- GmbH Stand 7/2009
Verkäufe, Dienstleistungen und Lieferungen führen wir ausschließlich
zu folgenden Bedingungen durch:
1 Vertragsverhältnis
Angaben in unseren Preislisten, Katalogen, Anzeigen, Werbeunterlagen, Internet-Seiten
und Ansichts- oder Auswahlsendungen sind stets freibleibend. Wir behalten uns die
jederzeitige Änderung der darin enthaltenen Angaben ausdrücklich vor.
Falls Sie uns eine Bestellung zusenden, gilt diese lediglich als Angebot zum Vertragsabschluss.
Bestellungen, die Sie uns über unsere Internet-Seiten zusenden, gelten als
im Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Bestellnachricht bei uns erstattet.
2 Preise
Es gelten ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen
Preise. Bestellungen, die wir durch unmittelbare Lieferung ohne vorangehende Auftragsbestätigung
annehmen, führen wir zu unseren am Bestelltag geltenden Listenpreisen aus.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Nettopreise
exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich aller mit dem Versand
entstehenden Spesen.
3 Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt
ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei vereinbarter Lieferung gegen Nachnahme wird
die Ware dem Besteller erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages
ausgehändigt. Zahlungen sind auf das in unseren Rechnungen angegebene Konto
zu leisten. Zahlungen gelten erst mit deren Einlangen auf unserem Konto als bewirkt.
Bei Überschreiten des Zahlungszieles verrechnen wir 12 % Verzugszinsen.
Eine Aufrechnung einer von Ihnen behaupteten Gegenforderung gegen unsere Ansprüche
ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt
oder von uns schriftlich anerkannt worden.
Falls eine Ratenzahlung vereinbart wurde,
sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen unter
Androhung eines Terminverlustes den gesamten offenen Rechnungsbetrag fällig
zu stellen, wenn Sie auch mit nur einem Teilbetrag mehr als 6 Wochen im Rückstand
sind.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kosten für unseren Mahnaufwand
(maximal Euro 11,55 pro Mahnschrift), den zusätzlich anfallenden Kontoführungs-
bzw. Evidenzhaltungsaufwand von mindestens Euro 14,90 und max. Euro 49,90 sowie
die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassospesen
für die von uns eingeschaltenen Inkassoinstitute und Rechtsanwälte zu
verlangen.
Diese richten sich bei Inkassoinstituten nach den gesetzlichen Berechnungssätzen
der Inkassoinstitute, bei Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarif.
4 Eigentumsvorbehalt
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt
ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei vereinbarter Lieferung gegen Nachnahme wird
die Ware dem Besteller erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages
ausgehändigt. Zahlungen sind auf das in unseren Rechnungen angegebene Konto
zu leisten. Zahlungen gelten erst mit deren Einlangen auf unserem Konto als bewirkt.
Bei Überschreiten des Zahlungszieles verrechnen wir 12 % Verzugszinsen. Eine
Aufrechnung einer von Ihnen behaupteten Gegenforderung gegen unsere Ansprüche
ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt
oder von uns schriftlich anerkannt worden. Falls eine Ratenzahlung vereinbart wurde,
sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen unter
Androhung eines Terminverlustes den gesamten offenen Rechnungsbetrag fällig
zu stellen, wenn Sie auch mit nur einem Teilbetrag mehr als 6 Wochen im Rückstand
sind. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kosten für unseren Mahnaufwand
(maximal Euro 11,55 pro Mahnschrift), den zusätzlich anfallenden Kontoführungs-
bzw. Evidenzhaltungsaufwand von mindestens Euro 14,90 und max. Euro 49,90 sowie
die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassospesen
für die von uns eingeschaltenen Inkassoinstitute und Rechtsanwälte zu
verlangen. Diese richten sich bei Inkassoinstituten nach den gesetzlichen Berechnungssätzen
der Inkassoinstitute, bei Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarif.
5 Softwarelizenzen
Beim Erwerb unserer Software wird ein Lizenzvertrag gemäß den nachfolgenden
Bedingungen geschlossen:
Der Lizenzvertrag berechtigt Sie zur programmtechnischen
Nutzung des Lizenzmaterials innerhalb der Republik Österreich für die
Laufzeit ihres mit dvo Software geschlossenen Software- oder dvo.online Vertrags.
Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht ausschließlich. Die
Benützung des Lizenzgegenstandes ist nur Ihrem Unternehmen gestattet. Eine
Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung ist nicht erlaubt.
Sie verpflichten
sich, die für den Betrieb unserer Software notwendigen Betriebssysteme oder
Netzwerksoftware zu erwerben. Diese sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.
Der Lizenzgegenstand
wird Ihnen zumindest einmal jährlich auf einem Programmträger (CD-ROM,
DVD) zur Verfügung gestellt. Aktuellere Programmversionen werden Ihnen bei
Bedarf über das Internet zum Download zur Verfügung angeboten. Auch darüber
hinaus werden wir Ihnen aktuelle Programmversionen jederzeit auf Datenträger
gegen Kostenersatz zur Verfügung stellen. Werden Datenträger bei Ihnen
teilweise oder ganz beschädigt oder versehentlich gelöscht oder sonst
unbrauchbar, so werden wir Ihnen gegen den Ersatz allfälliger Versandspesen,
Bearbeitungsgebühren, Arbeitszeit und Material Ersatz liefern.
Sie verpflichten
sich, stets die zuletzt veröffentlichte Version des Lizenzprogramms einzusetzen
und das für die Nutzung der zuletzt veröffentlichten Version des Lizenzgegenstandes
notwendige Betriebssystem zu erwerben.
6 Netzwerklizenzen
Alle unsere Produkte sind urheberrechtlich geschützt. Mit dem Lizenzvertrag
erwerben Sie das Recht, ein Produkt auf einem Clientarbeitsplatz mit einem single
oder Dualcore Prozessor zu installieren. Das Kopieren eines Produkts oder die Installation
auf mehreren Arbeitsplätzen oder im Netzwerk ist nur mit dem Erwerb zusätzlicher
Arbeitsplatz- bzw. Netzwerklizenzen gestattet.
7 Gewährleistung und Haftung
Wir übernehmen keine Gewähr, dass Programmfunktionen Ihren Anforderungen
genügen oder in der von Ihnen getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Es liegt
in der Natur der Sache, dass keine Gewähr dafür übernommen werden
kann, dass die Programme ununterbrochen oder fehlerfrei laufen, oder dass alle Programmfehler
im Rahmen des Programmservice beseitigt werden können.
Wir haften für
Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. In jedem Fall ist eine
Haftung für Folge- und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzugs,
Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener
Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Sie, mittelbare Schäden
sowie Schäden an den aufgezeichneten Daten, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen.
Die Leistungen für sämtliche Schäden sind jedenfalls
mit dem dreifachen der an die dvo vom Vertragspartner zu leistenden Jahresvergütung
gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten begrenzt. Darüber hinaus
wird eine Haftung für Beschädigungen, die durch vom Vertragspartner herbeigeführte
Handlungen entstanden sind zur Gänze ausgeschlossen.
8 Lizenz-, Wartungs- und Hotline-Gebühr
Die Lizenzgebühr ist eine einmalige Gebühr, die beim Erwerb des Programms
fällig ist.
Wir übernehmen die Programmwartung, für die ein besonderes
Wartungsentgelt zu entrichten ist. Diese Programmwartung beinhaltet notwendige Adaptierungen
aufgrund gesetzlicher Änderungen. Die Wartungsgebühr wird jeweils zu Beginn
eines Kalenderjahres in Rechnung gestellt ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Die Wartungsgebühr beinhaltet keine Auskünfte oder Beratungen
zu den dvo Programmen. Für diesen Service wird die Hotline-Gebühr (Hotline-Vertrag,
Beratungsscheck, ...) in Rechnung gebracht.
Die Hotline-Gebühr beinhaltet Anfragen
zur verwendeten Software in der Anwendung und ist ebenfalls sofort nach Erhalt der
Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Die Verwaltungspauschale wird als Entgelt für
administrativen Aufwand, Verpackung, Handling und Versand von Programmen, Updates
und Zubehör inkl. Verwertung und Entsorgung (ARA) gemäß der gültigen
Preisliste am Beginn des Kalenderjahres verrechnet.
Die Berechnungsbasis für
Wartungs- und Hotline-Gebühr sowie für die Verwaltungspauschale wird jährlich
entsprechend der Veränderung des vom Österreichischen Statistischen Zentralamt
verlautbarten Verbraucherpreisindex angepasst. Gleiches gilt im Falle des Bezugs
von Software oder Hardware auf Mietbasis.
Bei Abschluss des Lizenzvertrags während
des Jahres wird die Wartungsund Hotlinegebühr aliquot verrechnet.
9 Schulungen
Die Einschulung der erworbenen Software wird gesondert berechnet. Es gilt der jeweils
gültige Stundensatz. Bei Einschulung vor Ort werden Fahrtzeit und km-Geld verrechnet.
Wir können keinesfalls Schulungen für das verwendete Betriebssystem oder
die Netzwerksoftware vornehmen.
10 Dauer und Kündigung
Sie haben die Möglichkeit, jeden Lizenzgegenstand mit dreimonatiger Frist zum
Ablauf eines jeden Kalenderjahres schriftlich zu kündigen.
Bei Beendigung des
Lizenzvertrags sind Sie verpflichtet, das gesamte von uns zur Verfügung gestellte
Lizenzmaterial (Programme, Datenträger und Broschüren) binnen 10 Tagen
nach Vertragsende an uns zurückzugeben und etwaige auf Ihren Rechnern vorhandene
Kopien oder Installationen zu löschen.
Wir sind berechtigt, die Wartung einzelner
Programme einzustellen bzw. Lizenzverträge zu kündigen, wobei wir verpflichtet
sind, Sie hiervon mindestens sechs Monate vor Einstellung des Wartungsdienstes bzw.
Kündigung der Einzelsoftware zu verständigen.
Für den Fall, dass
Sie mit der Bezahlung von Lizenz- und/oder Wartungsgebühren trotz Mahnung länger
als drei Monate im Rückstand sind, sind wir berechtigt, für den Betrieb
der Software notwendige Maßnahmen und/oder Aktualisierungen bis zu einer Dauer
von 6 Monaten zu unterlassen, oder den Lizenz- bzw. Wartungsvertrag mit sofortiger
Wirkung zu kündigen.
Ihr Recht zur Benützung des Lizenzgegenstandes erlischt
auch ohne Kündigung, wenn Sie eine Bestimmung dieses Vertrags verletzen.
11 Gerichtsstand, Sonstiges
Der Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung
ergebenden Streitigkeiten ist Wien.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Aus dem Umstand,
dass wir einzelne oder alle der uns hierunter zustehenden Rechte nicht ausüben,
kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
Änderungen dieser
Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen sowie besondere Bedingungen oder
Leistungsbeschreibungen für einzelne Dienste und Produkte können wir vornehmen
und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuellen
Fassungen dieser Bedingungen sind auf unserer Website abrufbar und werden Ihnen
auf Wunsch auch zugesandt.
Erfüllungsort ist für beide Teile Wien.
Wir
weisen darauf hin, dass wir Ihre Bestelldaten automationsunterstützt verarbeiten
und speichern. Sie sind mit der Aufnahme Ihrer Daten in unsere Kundendatei ausdrücklich
einverstanden und erklären, bis auf Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen
einverstanden zu sein.
Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz
nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SPAMRobin-Dienste
Diese besonderen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die Dienste SPAMRobin
und ergänzen unsere allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbe-dingungen in der
jeweils gültigen Fassung.
1 Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Dienstleistungen SPAMRobin bieten wir Ihnen E-Mail und Spamschutzdienstleistungen
auf den Servern von dvo Software im Rechen-zentrum an. Ziel dieses Vertrags ist
es, dass Sie für eine bestimmte Anzahl von Accounts SPAMRobin-Dienste nutzen
können.
2 Datenleitungen
Unsere SPAMRobin Dienste beinhalten die Zurverfügungstellung entspre-chender
Rechenzentrumsdienstleistungen. SPAMRobin Dienste beinhalten nicht die zum Anschluss
notwendigen Datenleitungen (notwendige Inter-netleitungen und/oder notwendige Datenleitungen
zwischen Ihrem Unter-nehmen und dem dvo Rechenzentrum).
3 Kommunikation
Benachrichtigungen über Änderungen, Störungen des SPAMRobin Dienstes
mit Ihnen erfolgen ausschließlich per E-Mail. Bei Vertragsabschluss geben
Sie uns zumindest einen Ansprechpartner mit einer E-Mail-Adresse be-kannt, an die
Wartungs- und sonstige Mitteilungen gesandt werden soll-ten. Diese E-Mail-Adresse
wird von Ihnen laufend abgerufen. Sie sind verpflichtet, uns über Änderungen
beim Ansprechpartner oder in der e-Mail-Adresse und über auftretende Störungen
bei Erbringung der Dienste aus diesem Vertrag unverzüglich zu informieren.
4 SPAMRobin-Dienste
Sie verpflichten sich, Ihre Server so zu warten, dass eine jederzeitige Anlie-ferung
von Mails durch SPAMRobin-Dienste erfolgen kann. dvo Sofware ist nicht für
die Verzögerung der E-Mail-Zustellung oder den Verlust von Mails verantwortlich,
falls der kundenseitige Server nicht oder nur einge-schränkt verfügbar
ist.
Die Punkte 5, 6 und 8, 10 der Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedin-gungen
gelten nicht für SPAMRobin-Dienste.
5 Vergütung
Die Vergütung für SPAMRobin Dienste wird entsprechend der im ange-nommenen
Angebot dargelegten Berechnungsgrundlage sonst entspre-chend unserer aktuellen Preisliste
verrechnet. Die vereinbarte Vergütung kann einmal jährlich entsprechend
der Veränderung des vom Österreichi-schen Statistischen Zentralamt verlautbarten
Verbraucherpreisindex ange-passt werden.
Darüber hinaus sind wir berechtigt,
die Höhe der Vergütung für SPAMRbin Dienste durch schriftliche Information
an Sie einmal jährlich zu ändern. Widersprechen Sie der Erhöhung
nicht innerhalb von vier Wochen, so gilt dies spätestens mit der Inanspruchnahme
der SPAMRobin Dienste im nächsten Monat als Zustimmung zur Erhöhung. Sollten
Sie der Erhöhung fristgerecht widersprechen, sind wir berechtigt, den Vertrag
zu den bishe-rigen Bedingungen weiterzuführen oder den Vertrag mit einer Frist
von sechs Monaten aufzulösen.
6 Besondere Verpflichtungen des Kunden
Sie verpflichten sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten insbesonde-re
des Pornografiegesetzes, des Verbotsgesetzes sowie einschlägiger straf-gesetzlicher
Vorschriften einzuhalten und verpflichten sich weiterhin ge-genüber dvo Software,
die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu
übernehmen. Sie verpflichten sich, uns voll-ständig schad- und klaglos
zu halten, falls wir wegen von Ihnen in den Verkehr gebrachter Inhalte zivil- oder
strafrechtlich, gerichtlich oder außer-gerichtlich, berechtigterweise in Anspruch
genommen werden, insbesonde-re durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung
oder Kredit-schädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Medien-gesetz,
dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330
ABGB). Werden wir entsprechend in Anspruch genommen, so steht uns allein die Entscheidung
zu, wie wir darauf reagieren, ohne dass Sie als der für den Inhalt verantwortliche
Kunde - außer im Fall groben Verschuldens von dvo Software – den Ein-wand
unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnten.
Sie verpflichten sich überhaupt,
die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung
Dritter führt, bzw. für SPAMRobin oder andere Rechner sicherheits- oder
betriebsgefährdend ist.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass uns keine uneingeschränkte
Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht
jedenfalls, wenn wir uns anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfol-gung
aussetzen würden. Wird dvo Software Spamming durch Kunden anderer Provider
bekannt, so können wir berechtigt und zum Schutz der eigenen Kunden verpflichtet
sein, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze
zu unterbinden.
Ihnen im Rahmen der Erbringung der SPAMRobin-Dienste mitgeteilte
Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, URLs etc.) sind stets so aufzu-bewahren,
dass sie von keinem Dritten einsehbar sind.
Jeder Verdacht des Missbrauchs oder
des Zugangs Dritter zu Benutzerna-me und Passwort sind uns sofort zu melden. Insbesondere
ist das Passwort von Ihnen unverzüglich zu ändern. Die Mitteilung von
Benutzername und Passwort durch uns an Sie erfolgt an die von Ihnen bekanntgegebene
Emailadresse. Das Passwort ist von Ihnen in unregelmäßigen Zeitabstän-den,
zumindest alle zwei Monate, zu ändern. Bei der Auswahl eines neuen Passwortes
sind Wörter, die mit der Person des Kunden assoziiert werden können, zu
vermeiden. Ein Passwort soll mindestens sechs Zeichen, beste-hend aus einer Mischung
von Buchstaben und Ziffern, aufweisen. Für Schäden die durch mangelhafte
Geheimhaltung des Passworts durch Sie diesem, SPAMRobin oder Dritter entstehen,
haften Sie.
7 Haftung
Eine Haftung für Verlust von Teilen oder des gesamten Datenbestandes seitens
dvo Software ist ausgeschlossen, sofern ein solcher Verlust nicht auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit der dvo und/oder der Personen, derer sich die dvo zur
Erbringung ihrer Dienste aus diesem Vertrag be-dient, zurückzuführen ist.
Die Leistungen für sämtliche Schäden sind jedenfalls mit dem dreifachen
der an dvo Software von Ihnen zu leistenden Jahresvergütung gegenüber
der Gesamtheit der Geschädigten begrenzt. Darüber hinaus wird eine Haftung
für Beschädigungen, die durch vom Vertragspartner herbeigeführ-te
Handlungen entstanden sind zur Gänze ausgeschlossen.
SPAMRobin haftet nicht
für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten,
die durch SPAMRobin-Dienste zugänglich sind. dvo Software haftet nicht für
Handlungen oder den Inhalt von Daten anderer Kunden oder Dritter im Netzbereich
und trägt keinerlei Haftung für Schä-den, die andere Kunden oder
Dritte dem Kunden im Zuge des Netzwerk-betriebes oder durch dessen Ausfall zufügen.
dvo Software behält sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote
zu sperren, wenn Rechtsvorschriften wie etwa das TKG es erfordern.
8 Schulung, technische Beratung
Falls erforderlich bieten wir eine Einschulung oder technische Implementie-rung
für die Nutzung von SPAMRobin-Diensten an. Die Einschulung wird gesondert berechnet.
Es gilt der jeweils gültige Stundensatz laut unserer aktuellen Preisliste.
Bei Einschulung vor Ort werden Fahrtzeit und km-Geld verrechnet. Sollten Sie unsere
Hilfe bei der Lösung von technischen Prob-lemen im Zusammenhang mit der Nutzung
von SPAMRobin-Diensten benötigen, so stehen wir Ihnen mit unserem Technikteam
zur Verfügung. Technische Beratung wird zum jeweils gültigen Stundensatz
laut unserer aktuellen Preisliste verrechnet.
9 Datenschutz
dvo Software wird aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen personenbezo-gene Stammdaten
und Vermittlungsdaten des Kunden speichern und automationsunterstützt verarbeiten
und bei Beendigung des Vertragsver-hältnisses löschen, soweit nicht eine
weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen für SPAMRobin-Dienste
nötig ist.
Sie gestatten uns die Aufnahme Ihres Namens bzw. Ihrer Firma in
eine Referenzliste.
dvo Software und seine Mitarbeiter unterliegen dem Fernmeldegeheimnis
des TKG und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.
Sie nehmen zur
Kenntnis, dass SPAMRobin nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für
den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzte Zeit zu speichern oder abrufbereit
zu halten. Rufen Sie solche Daten nicht innerhalb von 7 Tagen ab, so können
wir keine Gewähr für die weitere Abrufbarkeit übernehmen. Sie haben
daher stets für den regelmäßigen Abruf Ihrer Daten zu sorgen.
10 Dauer und Kündigung
Verträge über SPAMRobin-Dienste werden auf unbestimmte Zeit abge-schlossen.
Sie haben die Möglichkeit, SPAMRobin-Dienste mit einer Frist von einem Monat
zum Ablauf eines jeden Quartals schriftlich zu kündigen.
Wir sind berechtigt,
die SPAMRobin Dienste einzustellen bzw. zu kündi-gen, wobei wir verpflichtet
sind, Sie hiervon mindestens 3 Monate vor Einstellung des Dienstes zu verständigen.
Bei Testzugängen werden die Daten am Ende der Testzeit ohne Ankündi-gung
gelöscht.
Für den Fall, dass Sie mit der Bezahlung von Gebühren für
SPAMRobin-Dienste trotz Mahnung länger als drei Monate im Rückstand sind,
sind wir – nach unserer Wahl – berechtigt, den Dienst abzuschalten oder oder den
Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zu SPAMRo-bin-Diensten
zu sperren.
SPAMRobin ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunter-brechung
bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm zuzurechnender
Personen die Fortsetzung des Vertrags-verhältnisses unzumutbar macht, insbesondere
wenn Sie Ihre Verpflichtun-gen gemäß Punkt 5 verletzen oder trotz Aufforderung
von dvo Software störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich
vom Netzanschluss entfernen.
Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits,
bloßer Dienstun-terbrechung bzw. -abschaltung andererseits, liegt im freien
Ermessen von dvo Software.
Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung,
der Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre
des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von dvo Software auf das
Honorar für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten
Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprü-chen
unberührt.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass bei Beendigung
des Vertrags-verhältnisses, aus welchem Grund auch immer, dvo Software zur
Fortset-zung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Wir sind
daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt.
Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung
des Vertragsverhältnisses liegt daher in Ihrer alleinigen Verantwortung. Aus
der Löschung können Sie daher keinerlei Ansprüche gegenüber
uns ableiten.
Ihr Recht zur Benützung des Lizenzgegenstandes erlischt auch
ohne Kündi-gung, wenn Sie eine Bestimmung dieses Vertrags verletzen.
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